- Muss mein Ehepartner im Kfz-Vertrag stehen?
- Ja, wenn er regelmäßig mitfährt. Nur gelegentliches Fahren ist meist mit abgedeckt, aber regelmäßige Nutzung ohne Eintrag im Vertrag kann im Schaden zum Regress führen. Am besten direkt als Fahrer eintragen – oft kostenlos oder sehr günstig.
- Wer sollte der Versicherungsnehmer sein – der mit der höheren SF-Klasse?
- Ja, normalerweise der mit der höheren Schadenfreiheitsklasse. Dadurch zahlt ihr am wenigsten. Der andere wird als zusätzlicher Fahrer eingetragen. Gute Tarife berücksichtigen den jüngsten oder unerfahrensten Fahrer aber trotzdem beim Beitrag.
- Können wir unsere SF-Klassen zusammenlegen?
- Nicht zusammenlegen, aber übertragen. Wenn einer das Auto nicht mehr braucht, kann er seine SF-Klasse dem Ehepartner übertragen – allerdings nur die Jahre, die dieser hätte selbst fahren können. Der Versicherer prüft das im Einzelfall.
- Was passiert mit der Kfz-Versicherung beim Umzug?
- Die neue Adresse gehört dem Versicherer gemeldet. Jeder Zulassungsbezirk hat eine eigene Regionalklasse – in der Großstadt oft 20 – 60 % teurer als auf dem Land. Steigt der Beitrag, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht und könnt zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
- Lohnt sich Vollkasko noch nach 5 Jahren?
- Meistens nicht mehr. Faustregel: Vollkasko lohnt sich, solange der Wiederbeschaffungswert spürbar über dem Jahresbeitrag liegt. Bei alten Fahrzeugen reicht Teilkasko plus Haftpflicht oft völlig aus.